Richtlinie zum Regionalitäts- und Entlastungsbonus für Nahversorger und Lebensmittelverarbeiter 2023

Was wird unterstützt?

Mit dieser Aktion soll die Nahversorgersituation in den Kärntner Gemeinden erhalten und verbessert werden.

Wer wird unterstützt?

Unternehmen

•          mit einem Grund- bzw. Vollsortiment (Lebensmittel des täglichen Bedarfs),

•          die an einem Standort in einer Kärntner Gemeinde eine Betriebsstätte betreiben,

•          hier max. zehn Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben sowie

•          am unterstützten Standort einen Jahresumsatz (vorangegangenes Kalenderjahr) von höchstens einer Million einhunderttausend Euro (1.100.000,-) netto aufweisen.

Voraussetzung, um als Lebensmittelnahversorger zu gelten, ist die Vermarktung regionaler Lebensmittel mit persönlichen Verkauf in dieser Betriebsstätte. Dies ist an die Aufnahme einer Mindestanzahl von Produkten mit staatlich anerkannter Qualitäts- und Herkunftssicherung aus Kärnten (mind. 50 Produkte aus Kärnten ganzjährig gelistet und ausgelobt) gebunden oder, dass bereits die erforderliche Mindestanzahl an Produkten aus Kärnten im Sortiment geführt wird.

Für Lebensmittelverarbeiter (Bäcker, Fleischer etc.) gibt es eine Sonderregelung für ein reduziertes Produktsortiment von 15 ganzjährig gelisteten Produkten. Diese müssen als Genussland Kärnten Produkte ausgelobt oder in einem eigenen Regal als solche sichtbar sein.  Es werden auch Produkte anerkannt, die nachweislich den Genussland Kärnten Rohstoffkriterien entsprechen.

Wer gilt als Lebensmittelnahversorger?

Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 10 Millionen Euro mit aufrechter Gewerbeberechtigung mit Standort in Kärnten und einer Mitgliedschaft des Landesgremiums Lebensmittelhandel, Agrarhandel oder der Landesinnung Lebensmittelgewerbe (Bäcker/Fleischer/etc.).

Hier finden Sie die Dokumente für Ihren Antrag zum downloaden

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular

per Mail an info@genusslandkaernten.at,

per Fax an 0463 503655 40 oder

per Post an Verein Kärntner Agrarmarketing, Messeplatz 1, 9020 Klagenfurt